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Hausrat- & Wohngebäude-Versicherung

Die richtige Wahl für Ihr Zuhause

Starker Schutz für Haus und Hausrat 


Gut geschützt bei Feuer, Wasser, Unwetter und Einbruch


Mit Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung umfassend versichert

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich ideal. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied?
Was versichert die Wohngebäudeversicherung? Was zählt zum Hausrat? 
Und wann, bei welchen Gefahren leisten diese Versicherungen?


Hausrat oder Wohngebäude – oder doch beides?

Egal, ob es sich um eine Wohnung handelt, ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Mehrparteienhaus –
jedes Wohngebäude sollte gegen verschiedenste Gefahren über eine Wohngebäude-Versicherung abgesichert sein.

Und was ist mit den dem Inventar? Mit allem, was sich in der Wohnung oder im Haus befindet?
Hier schützt in erster Linie die Hausrat-Versicherung vor Schäden.

Sie sehen: Eine Versicherung kann die andere nicht ersetzen! Nur wenn beide abgeschlossen sind, ist ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet:


HAUSRAT-VERSICHERUNG

HAUSRAT-VERSICHERUNG

Die Hausrat-Versicherung schützt alle Sachen und Gegenstände

  • die sich in der Wohnung/im Haus befinden
  • die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen
WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNG

WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNG

Die Wohngebäude-Versicherung leistet bei Schäden

  • am Gebäude selbst
  • an Nebengebäuden
    entstehen

Was zählt eigentlich alles zum Hausrat
und was zum Wohngebäude?

Zum Hausrat zählen: Zum Wohngebäude gehören:
  • Möbel, Fernseher, Teppiche, Bücher u.v.m.
  • Ein- und Anbau-Möbel sowie Küchen
  • Wertsachen, Schmuck und Bargeld
  • Antennen und Markisen auf dem Grundstück
  • Fremdes Eigentum im Haushalt
  • Haustiere wie Katzen, Vögel, Fische u.a.
  • Grundsätzlich alle Gebäude und Gebäudebestandteile auf dem Grundstück 
  • Gebäudebestandteile: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, also z.B. auch Einbaumöbel oder Markisen
  • Zusätzlich sind auch Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile mitversichert, wie z.B. Zäune, Gartentrennwände und die Außenbeleuchtung, aber auch der Gartenpool oder Fahrradständer

 

Übrigens:
Wussten Sie, dass die Hausrat-Versicherung auch Schäden an Nebengebäuden wie Dachboden, Keller und Garagen deckt? Wenn Sie also z.B. in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sind in der Regel auch gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhaus oder Keller (sofern nicht öffentlich zugänglich) mit einbezogen.


Wann zahlt die Hausrat-Versicherung, wann die Wohngebäude?

In welchen Fällen die Hausrat- und die Wohngebäude-Versicherung im Grundschutz jeweils leistet, finden Sie hier:

Hausrat-Versicherung

Eine Hausrat-Versicherung deckt in der Regel diese Gefahren ab:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannung
  • Einbruchdiebstahl/Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Wohngebäude-Versicherung

Die Wohngebäude-Versicherung versichert Schäden bei aufgrund dieser Gefahren:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannung
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Wichtig für Haus und Hausrat:
Absicherung bei Starkregen & Naturgewalten

Wetterextreme nehmen zu: Eine Folge des Klimawandels.
Schäden an Gebäuden oder Hausrat durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser & Co. sind aber nur dann versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung als optionaler Baustein in der Hausrat- und/oder Wohngebäude-Versicherung eingeschlossen ist.

Unter www.naturgefahren-check.de können Sie das Naturgefahrenrisiko für Ihre Immobilie oder Ihre Wohnung ermitteln. Die Plattform zeigt, welche Schäden durch Unwetter wo entstanden sind, wie viele Gebäude in welcher Region betroffen waren und wie groß die Hochwassergefahr bei Ihnen ist.

Achten Sie generell darauf, dass Ihre Versicherung verschiedenste Erweiterungen oder Bausteine zur Anpassung der Hausrat- bzw. Gebäude-Versicherung an Ihren individuellen Bedarf anbietet.
Und der Schutz genauso persönlich wie ihr Zuhause zu Ihnen passt.


Tipps für den Schadenfall

Ist der Schadenfall doch einmal eingetreten, sollte mal einen kühlen Kopf bewahren. Um eine unbürokratische und schnelle Schadenabwicklung einzuleiten, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Melden Sie den Schaden so schnell und umfassend wie möglich Ihrer Versicherung.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, bevor Sie irgendwelche Schäden selbst beseitigen, Gegenstände entsorgen oder Handwerker beauftragen.
  • Versuchen Sie den Schaden zu begrenzen, indem Sie geeignete Maßnahmen gegen mögliche weitere Schäden ergreifen. Wenn z.B. der Keller mit Wasser vollgelaufen ist, kann schon mit dem Ausschöpfen begonnen werden. Wurden Ziegel vom Dach geweht, sollte notdürftig abgedichtet werden.
  • Dokumentieren Sie die Schäden: Machen Sie detaillierte Fotos und Videoaufnahmen.
  • Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.


Ihre Fragen rund um die Themen Hausrat und Wohngebäude beantworten wir Ihnen gern!

Rufen Sie uns an, dann sprechen wir gemeinsam über den für Sie passenden Versicherungsschutz.


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