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Versicherungsschutz für Kinder

Auf ins nächste Abenteuer

Versicherungsschutz für Kinder


Neuer Lebensabschnitt – neue Abenteuer

Die Schulferien sind vorbei und Millionen von Kindern machen sich jeden Morgen wieder auf den Weg zur Schule. Für manche von ihnen ist es das erste Mal und damit der Start in einen neuen spannenden Lebensabschnitt.

Als Eltern möchte man sein Kind in jeder Situation gut aufgehoben wissen und es vor unangenehmen Folgen beschützen. Aber Kinder handeln oft impulsiv, sind neugierig, testen Dinge aus und sind sich der Gefahren und Folgen nicht bewusst. Kommt es dann zu Missgeschicken, Unfällen oder anderen Schäden, können Versicherungen helfen, zumindest die finanziellen Sorgen abzufedern.

Welche Möglichkeiten Versicherungen bieten, um Gefahren und Risiken rund um den Kinder-Alltag abzusichern, lesen Sie hier.


Unfallversicherung: Wichtiger Schutz auf allen Wegen

Kinder springen weiter, klettern höher und trauen sich mehr, als vielen Eltern lieb ist. Nicht immer gehen diese Alltagsabenteuer glimpflich aus. Gerade zuhause in den eigenen vier Wänden passieren die meisten Unfälle, wie z.B. Verbrennungen, Verbrühungen, Stürze oder Vergiftungen. Daneben besteht ein hohes Unfallrisiko v.a. beim Sport und im Straßenverkehr. Eine Unfallversicherung bietet Schutz und leistet bei längerfristigen Folgen.

Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?

  • Versicherungsschutz besteht während des Besuchs einer Schule oder Tageseinrichtung sowie bei damit verbundenen Aktivitäten (Wanderungen, Klassenreise, Sportfeste, Theaterbesuche…) und auf den notwendigen Wegen hin und zurück.
  • Leistung: die gesetzliche Unfallversicherung springt in oben genannten Fällen für die Krankenkasse ein und übernimmt die Kosten der notwendigen ärztlichen Behandlungen. Bleiben Unfallfolgen zurück, werden auch z.B. Pflegegelder übernommen. 
  • Aber: Wird der direkte Weg unterbrochen, z.B. für einen Einkauf, erlischt der Schutz. In der Freizeit, also genau dann, wenn die meisten Unfälle passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Was deckt eine private Unfallversicherung ab?

  •  Die große Lücke in der Freizeit kann eine private Kinder-Unfallversicherung schließen. Sie macht – anders als die gesetzliche Unfallversicherung – keinen Unterschied, wann oder wo ein Unfall passiert. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit.
  • Leistungen: Neben der Invaliditätsleistung oder Unfall-Rente, die bei Unfällen mit bleibenden Folgen gezahlt wird, bietet eine private Unfallversicherung viele weitere Vorteile:
    Gerade für Kinder sind es die vielen Extraleistungen, die die Belastung nach einem Unfall wirksam abfedern. Dazu gehört zum Beispiel die Übernahme von Rooming-In-Kosten für die Eltern bei Krankenhausaufenthalten. Assistanceleistungen und Alltagshilfen, wie Betreuungs- oder Nachhilfekosten bei längerem Schulausfall oder auch die finanzielle Unterstützung der Eltern bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden runden das mögliche Leistungspaket einer privaten Unfallversicherung ab.
  • Die Unfallversicherung von rhion.digital bietet Versicherungsschutz für Kinder bei Unfällen rund um die Uhr, weltweit. Der Schutz ist flexibel zusammenstellbar, ganz nach Ihren Wünschen.

     
    Mit tollen Highlights in der Premium-Deckung, z.B.:

    • Übernahme der Reparaturkosten von Brille und Zahnspange
    • Kostenersatz für Nachhilfe
    • Mitversicherung von Infektions- und Impfschäden
    • Mitversicherung von Vergiftungen

Private Haftpflichtversicherung: Gegen die Folgen von Missgeschicken geschützt

Eine Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Kinder müssen zusätzlich versichert werden. In der Familienhaftpflicht von rhion.digital sind zum Beispiel sowohl Partner als auch Kinder, Pflege-, Adoptiv- und Pflegekinder mit eingeschlossen.

Delikunfähigkeit von Kindern

Missgeschicke passieren schnell. Wenn Kinder toben, geht nicht selten etwas zu Bruch. Ärgerlich, wenn es sich um das Hab und Gut von Bekannten, Nachbarn oder Fremden handelt oder jemand verletzt wird. 



„Eltern haften für ihre Kinder“? Nicht immer.
Kinder gelten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Eltern (bzw. Großeltern, Nachbarn o.ä.) haften dann nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese Aufsichtspflicht wird aber unter verschiedenen Aspekten bewertet (z.B. Alter des Kindes, Dauer des unbeaufsichtigten Zeitraums). Hätte der Schaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entstehen können, sind weder die Aufsichtspersonen noch die Kinder unter sieben Jahren haftbar zu machen. Im Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Heißt also: Bis zu diesem Alter müsste der Geschädigte rein rechtlich für den Schaden selbst aufkommen.

Wie kann eine private Haftpflichtversicherung hier aushelfen?
Bei einem Missgeschick des Kindes springt der Schutz von rhion.digital auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch dann ein, wenn die Eltern eigentlich nicht haften müssten. So wird der Schaden von der Versicherung gezahlt und das Verhältnis zu Freunden, Nachbarn oder Bekannten nicht belastet. 

Gefälligkeitsschäden

Hilft das Kind bei Nachbarn oder Bekannten freiwillig und unentgeltlich z.B. bei der Gartenarbeit, beim Blumengießen, Katzen sitten oder Umzug, ist es über die Privathaftpflicht mit abgesichert. Wird bei der Hilfe versehentlich etwas kaputt gemacht, übernimmt das auf Wunsch des Versicherungsnehmers die Versicherung. Diese Klausel zu Gefälligkeitsschäden ist nicht in allen Versicherungsverträgen enthalten – prüfen und erneuern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz.

Schäden an gemieteten/geliehenen elektronischen Geräten

Für einen zeitgemäßen Unterricht sind digitale Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler*innen notwendig. An immer mehr Schulen sind im Unterricht solche Geräte zugelassen und werden als Leihgeräte auch zur häuslichen Nutzung ausgegeben. Bei rhion.digital sind Schäden an diesen gemieteten oder geliehenen Geräten mitversichert.


Hausratversicherung: Schutz für Hab und Gut

Eine Hausratversicherung hilft dabei, den eigenen Hausrat nach einem Schaden durch zum Beispiel Feuer oder Einbruchdiebstahl zu ersetzen. Zum Hausrat gehören Möbel, Kleidung, elektronische Geräte oder Wertgegenstände. Die Hausratversicherung sichert das Eigentum nicht nur zuhause ab, sondern bietet auch Schutz für unterwegs.

Wertvoller Ranzeninhalt

Schulranzen und Unterrichtsmaterialien sind alles andere als günstig. Da meist weitere Wertgegenstände wie Geldbeutel oder digitale Geräte hinzukommen, ist ein Ranzen für Diebe nicht uninteressant. Immer wieder kommen in Schulen Wertsachen abhanden oder werden gestohlen. Die Schule selbst muss nur haften, wenn es sich um Unterrichtsmaterialien handelt und die Aufsichtsführung oder Sicherungspflicht schuldhaft verletzt wurde – also z.B. das Klassenzimmer in der Pause nicht abgesperrt war. Teure Wertgegenstände sind nicht zwingend notwendig für den Schulbesuch – deshalb leistet die Schule bei Diebstahl keinen Schadenersatz.

Bei einer Hausratversicherung sind auch Schulranzen und Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder digitale Geräte versichert. Die Hausratversicherung von rhion.digital entschädigt zum Neuwert und verzichtet auf die Prüfung grober Fahrlässigkeit im Schadenfall (Plus- und Premium-Tarif). Wird das komplette Gepäck oder nur der Inhalt aus einem verschlossenen Klassenzimmer oder Spind entwendet, springt die Hausratversicherung ein.

Zusatzschutz für Fahrräder

Achten Sie darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes auch gegen den einfachen Diebstahl abgesichert ist. Nur dann ist ein Diebstahl im Freien, also zum Beispiel auf dem Schulhof oder vor dem Schwimmbad, mit abgedeckt. rhion.digital bietet diesen Schutz für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Fahrradanhänger.


Fragen rund um Versicherungsschutz für Kinder?

Rufen Sie uns an, dann sprechen wir gemeinsam über Ihren Bedarf.


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